Gemäß § 33 Abs. 1 SGB V sollen Hilfsmittel den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung (körperliche Beeinträchtigung) vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen. Das Spektrum der angebotenen Hilfsmittel ist groß. Ein Anspruch auf Hilfsmittel besteht im Einzelfall, wenn das Hilfsmittel medizinisch erforderlich ist.
Artikel als PDF DownloadAuch wir gehören dem Spectaris Fachverband der Medizintechnik an. Weitere Informationen zu Spectaris finden Sie unter der Internetadresse http://www.spectaris.de/medizintechnik/positionengesundheitspolitik.html.
Artikel als PDF Download„Eine Initiative des Hessischen Sozial- und Integrationsministeriums, der AOK Gesundheitskasse in Hessen, die berufundfamilie gGmbH sowie der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung und das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V.“
Vom demografischen Wandel geprägt ist auch die aktuelle Beschäftigungssituation in Deutschland. Immer mehr Beschäftigte müssen sich neben dem Beruf um die Pflege von Angehörigen kümmern. Gründe hierfür sind unter anderem die demografisch bedingte Zunahme der zu pflegenden Menschen und somit der Pflegenden, sonder auch die Entwicklung einer höheren Frauenerwerbsbeteiligung, längere Lebensarbeitszeit und die Alterung der Menschen.
Idee und Ziel
Mit der Unterzeichnung der Charta möchte Herr Werner Mühle, Inhaber des Unternehmens, die Idee und Ziele der Charta „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ unterstützen und gleichzeitig zum Thema sensibilisieren.
Die Hessische Initiative – Beruf und Pflege vereinbaren unterstützt besonders kleine und mittelständige Unternehmen damit Beschäftigte Beruf und Pflege besser zu vereinbaren.
O-Ton zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
„Einen Angehörigen zu pflegen und gleichzeitig in seinem Beruf volle Leistung zu bringen erfordert viel Kraft und bedeutet für viele Menschen einen enormen Spagat.
Mit dem Thema Beruf und Pflege gehen wir als inhabergeführtes Familienunternehmen offen um. Wir unterstützen unsere Mitarbeiter bei der Entscheidung, einen Angehörigen zu pflegen und bieten hier individuell, angepasste Hilfestellungen.
Es gehört zu unserer Unternehmensphilosophie, die Leistung unserer Mitarbeiter, die einen Angehörigen pflegen, wertzuschätzen.“
Werner Mühle, Inhaber Werner Mühle Metallverarbeitung und der M2 handels- und vertriebs- GmbH
Bild - Übergabe an Werner MühleKranke, Pflegebedürftige und ältere Menschen können sich häufig nicht oder nur sehr stark eingeschränkt bewegen. Für Lebensqualität, Gesundheit und das persönliche Lebensglück ist es für Betroffene einer der entscheidenden Grundvoraussetzungen mobil zu sein und die Mobilität zu erhalten.
In 2014 soll ein pflegewissenschaftliches Institut damit beauftragt werden, die Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ zu erstellen, die dann auch gemäß § 113 a SGB XI für verbindlich erklärt werden sollen.
Auch für die Pflegenden stellt die Erhaltung und Förderung der Mobilität einen wichtigen Bestandteil der Grunderhaltung dar.
Der Transfer von immobilen Patienten und Pflegebedürftigen, sowie die Umlagerung und der Transport ist auch häufige Ursache für körperliche Beschwerden der Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen.
Auf dem Jura Health Congress in Köln „Mein (Das) Recht auf Mobilität“, war Ziel der Veranstaltung, eine Übersicht hinsichtlich der neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Thema Mobilität sowie die Umsetzung und Transformation in die pflegerische und medizinische Praxis zu vermitteln. Es wurden Strategien zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter dargestellt, sowie die haftungsrechtlichen Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Thema Mobilität und Mobilitätserhaltung erläutert.
Weitere Informationen zum Jura Health Congress 2014 sowie Bilder und Videos finden Sie auch unter http://www.jurahealth-congress.de
JHC Teilnehmerzertifikat